Das sogenannte „Nächtigen auf Bänken“ kann in Gelsenkirchen mit einem Bußgeld belegt werden. Nun wollte die Stadt den Richtwert für dieses Bußgeld auf 35 € erhöhen. Aus unserer Sicht ein absolutes No-Go, denn die allermeisten Betroffenen haben keine andere Wahl, und sollten deshalb nicht zusätzlich Geldstrafen auferlegt bekommen, die sie doch nicht zahlen können. Die Erhöhung dieses Bußgeldes würde nicht mehr Geld in die kommunalen Kassen spülen und spitzt die Stigmatisierung von Menschen in Not zu.