Gemeinsamer Antrag zur Grundsteuerentwicklung in GE – Rat der Stadt am 21.03.2024

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Fraktionen SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP beantragen zum
Tagesordnungspunkt

Grundsteuerentwicklung in Gelsenkirchen

wie folgt zu beschließen:


Die Grundsteuermessbeträge werden zum 1. Januar 2025 neu festgesetzt und
Immobilieneigentümer wurden bzw. werden noch in diesem Jahr über die
kommenden Beträge informiert.
Erste Modellrechnungen haben gezeigt, dass in den Kommunen massive
Verschiebungen zu Lasten von Wohngrundstücken bevorstehen und die
Aufkommensneutralität nur mit erheblichen Anpassungen der Hebesätze zu
erreichen ist. So ist nach aktuellem Ermessen der Fall realistisch, dass
Gewerbegrundstücke in NRW bis zu 50 Prozent entlastet würden, während
Wohnimmobilien um über 30 Prozent mehr aufbringen müssen. In Gelsenkirchen
steigen die Belastungen bei den Wohnimmobilien um teilweise sogar mehr als 50
Prozent. Weil die Grundsteuer auf die Nebenkosten umgelegt werden kann, träfe
diese Mehrbelastung sowohl Eigentümerinnen und Eigentümer als auch alle
Mieterinnen und Mieter.
Hintergrund der Veränderung ist die vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018
für unzulässig erklärte Einheitswertbesteuerung. Durch eine neue
Berechnungsmethode sollten Kommunen vor dem Verlust einer wichtigen
Einnahmequelle bewahrt und Immobilieneigentümer zugleich vor Mehrbelastungen
geschützt werden. Dieses „Bundesmodell“ stellt jedoch für die Erhebung der Steuer
in Zukunft nicht allein auf den Bodenwert ab, sondern es sollen auch Erträge wie
Mieteinnahmen berücksichtigt werden, wodurch Gewerbe- und Lagerhallen
niedriger besteuert würden.

Der Rat der Stadt Gelsenkirchen

  • bestärkt Oberbürgermeisterin Karin Welge, den Kämmerer und
    Stadtdirektor Luidger Wolterhoff und die Gelsenkirchener Landtags- und
    Bundestagsabgeordneten, sich weiterhin dringend bei den zuständigen
    Stellen im Bund und im Land dafür einzusetzen, dass eine Verschiebung der
    Lasten zu Ungunsten von Wohnimmobilien in unserer Stadt nicht eintritt
    bzw. durch kommunale Einflussnahme minimiert werden kann.
  • fordert die Verantwortlichen auf Landesebene auf, die landesspezifischen
    Regelungen rechtssicher derart auszugestalten, dass die individuelle
    Situation der Kommunen berücksichtigt, kommunale Einflussfaktoren eine
    Minimierung der Verschiebungen erreichen können und gleichzeitig ein
    kommunaler Einnahmeverlust verhindert werden kann.
  • begehrt die Sicherstellung einer rechtssicheren und möglichen Abweichung
    vom Bundesmodell durch die Verantwortungsträger auf Bundesebene.